Geflügelhaltung

Ziel von iglo ist es, dass die Wertschätzung für Lebensmittel hinsichtlich Qualität, Nachhaltigkeit und auch Tierwohl mehr Aufmerksamkeit erhält und damit Veränderungen bewirkt. Um dies zu fördern, haben wir das European Chicken Commitment unterzeichnet und werden bis 2026 die damit verbundenen Anforderungen für unser gesamtes Geflügelportfolio umsetzen. Diesbezüglich arbeiten wir auch mit unseren Lieferanten daran, das Tierwohl der Hühner weiter zu verbessern.

Bereits seit Anfang 2019 weist iglo auf den Produktverpackungen des gesamten Chicken Nuggets & Sticks Portfolios die vierstufige Haltungstransparenz aus.

 

Neutrale Haltungskennzeichnung für Geflügel gibt Orientierung

Mit der Haltungskennzeichnung zeigt iglo Transparenz über die Umstände der Aufzucht bei Geflügel. Ein Label auf der Verpackung informiert die Verbraucher auf leicht verständliche Weise über die Haltungsbedingungen der Tiere. Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich um kein Tierwohllabel. Das 4-Stufen-System ist vergleichbar mit der Kennzeichnung bei Eiern, die anzeigt, ob ein Huhn in Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung lebt.


Masthähnchen Stallhaltung¹ Stallhaltung Plus Außenklima Bio nach EU-Öko-Verordnung
Platzangebot max. 39 kg/m² Mindestens 10 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben Mindestens 25 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben Mindestens 45 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
Außenklima Kein Auslauf Kein Auslauf Zugang zu Außenklimabereich, mindestens Kaltscharrraum Zusätzlich Zugang zu Grünauslauf während mindestens 1/3 der Lebenszeit. Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein. Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten
Beschäftigungsmaterial Ständiger Zugang zu trockener Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z. B. Picksteine Mindestens zwei organische Beschäftigungsmaterialien aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Picksteine und Strohballen Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf muss auf mindestens 1/3 der Stallfläche zur Verfügung stehen
Sitzstangen Keine Vorgabe Keine Vorgabe Verpflichtend² Keine Vorgabe
Rasse Keine Vorgabe Keine Vorgabe Langsamer wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 45 g/Tag) Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien. Schnell wachsende Rassen nur bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 81 Tagen
gentechnikfreie Fütterung Keine Vorgabe Keine Vorgabe Ohne Gentechnik Bio-Futter ohne Gentechnik. Mind. 20 % Futter aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

¹Stallhaltung nach gesetzlichem Standard
²Entfällt bei Freilandhaltung